top of page

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) der Ex-Press Visuelle Medien AG Zürich, Februar 2024


Die Ex-Press Visuelle Medien AG (EXPAG) betreibt eine Bilddatenbank, eine Webseite sowie weitere hier nicht explizit aufgeführte Online-Kanäle (im Folgenden zusammenfassend Online-Dienste), welche über das Internet aufgerufen werden können und über die Dienstleistungen angeboten werden. 

 

Sinn und Zweck dieser Online-Dienste ist der Abschluss von Geschäften über die entgeltliche Einräumung von Nutzungsrechten an Fotografien, Illustrationen, Filmen, Videos und weiteren hier nicht explizit aufgeführten visuellen Medien
(nachfolgend visuelle Medien genannt) mit Dritten sowie das Erstellen, Produzieren und Beschaffen von visuellen Medien. 

 

Die AGB gliedert sich nachfolgend in vier Abschnitte:

 

1.0 Allgemeine Bestimmungen

2.0 Erstellen & Produzieren visueller Medien

3.0 Bild Lizenzierungen

4.0 Beschaffung visueller Medien

 

1.0 Allgemeine Bestimmungen

1.1

Die vorliegenden AGB sind ein rechtsgültiger Vertrag zwischen Ihnen (Kundin oder Kunde, nachfolgend Kunde) und der EXPAG. Sie gelten für Kunden sowie sämtliche Personen, welche im Auftrag und Namen des Kunden mit der EXPAG agieren. 

 

1.2

Der Vertrag kommt durch die Nutzung genannter Online-Dienste, das Herunterladen visueller Medien über die Online-Dienste, oder das Erteilen von Aufträgen schriftlich oder mündlich an die EXPAG zustande.

 

1.3

Sollte der Kunde sich mit den vorliegenden AGB nicht einverstanden erklären, ist er nicht berechtigt, unsere Online-Dienste und Dienstleistungen in Anspruch zu nehmen.

 

1.4

Geschäftsbedingungen des Kunden, welche durch die EXPAG nicht ausdrücklich anerkannt werden, sind unverbindlich. Entgegenstehende oder von den vorliegenden AGB abweichende Bedingungen des Kunden erkennt EXPAG nur an, wenn EXPAG ausdrücklich und schriftlich der jeweiligen Geltung zustimmt.

 

1.5

Im Rahmen einer laufenden Geschäftsbeziehung gelten diese AGB ohne ausdrückliche erneute Genehmigung oder Hinweis auch für zukünftige Aufträge und Leistungen der EXPAG mit dem jeweiligen Kunden.

1.6

Individuelle auftragsbezogene Vereinbarungen mit dem Kunden haben Vorrang vor diesen AGB. Dies gilt auch für Nebenabreden, Ergänzungen und Änderungen. Jegliche Nebenabreden, Ergänzungen und Änderungen müssen in schriftlicher Form erfolgen. Maßgeblich ist die zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültige Fassung der AGB. Bei Geschäften, welche über Webformulare, E-Mail oder mündlich abgeschlossen wurden, ist das im Nachhinein eruierbare Datum auf Seite der EXPAG ausschlaggebend.

 

1.7
Geschäftsbedingungen des Kunden, welche durch die EXPAG nicht ausdrücklich anerkannt werden, sind unverbindlich. Entgegenstehende oder von den vorliegenden AGB abweichende Bedingungen des Kunden erkennt EXPAG nur an, wenn EXPAG ausdrücklich und schriftlich der jeweiligen Geltung zustimmt.

 

1.8

Im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen hält sich EXPAG das Recht vor, diese AGB jederzeit ohne Vorankündigung zu ändern.


1.9
Der Kunde hat keinen Anspruch auf die Erreichbarkeit der von EXPAG angebotenen Online-Dienste. EXPAG behält sich das Recht vor, ihre On- und Offline-Dienste und deren jeweiligen Inhalte (visuellen Medien) jederzeit zu ändern, umzubenennen oder einzustellen oder mit anderen Diensten und Angeboten zu vereinen, um dem Kunden ein zeitgemässes Angebot anbieten zu können.

 

1.10
EXPAG übermittelt Mitteilungen jeglicher Art in digitaler Form. Der Kunde erkennt hiermit an, dass sämtliche digital übermittelte Mitteilungen, Rechnungen, Abrechnung, Informationen, Benachrichtigungen rechtsgültig und verbindlich sind und verzichtet auf eine Zustellung in Papierform. Besteht der Kunde auf Rechnungen in Papierform, behält sich EXPAG das Recht vor, eine Gebühr zu erheben. 


1.11
Der Kunde ist dafür verantwortlich, alle Aktivitäten unter seinen Benutzerkonten zu verfolgen, und verpflichtet sich: Passwörter und Benutzernamen vor dem Zugriff oder Einblick Dritter zu schützen, EXPAG sofort über unbefugte Nutzungen oder andere Sicherheitsvertsösse zu informieren. Der Kunde übernimmt die alleinige Verantwortung für sämtliche Aktivitäten seines Benutzerkontos. EXPAG behält sich vor, Benutzeraktivitäten und Downloads zu überwachen. EXPAG ist dazu befugt, Kundeneinträge in den Online-Diensten ohne Ankündigung zu bearbeiten oder zu löschen. EXPAG übernimmt keine Haftung für Schäden, immaterieller als auch materieller Art,, welche durch technische Fehlfunktionen der genutzten Online-Dienste verursacht werden.


1.12

Sämtliche personenbezogenen Daten werden digital gespeichert und verarbeitet. Die Daten werden nicht an Dritte weitergegeben, können jedoch mit Software von Drittanbietern ver- und bearbeitet werden. EXPAG übernimmt keine Haftung dafür, wie genannte Software die Daten verarbeitet und speichert. Es werden alle der EXPAG zu Verfügung stehenden Sicherheitsmaßnahmen eingesetzt, um die Kundendaten unter Berücksichtigung der gesetzlichen Bestimmungen zu schützen. Für allfällig entstehende Schäden durch Datenverlust, Hackerangriff oder vergleichbare Ereignisse übernimmt EXPAG keine Haftung.


1.13

EXPAG darf Arbeiten, welche sie für den Kunden ausgeführt hat, Eigenwerbung betreiben, auf die Arbeit und den Kunden hinweisen und als Referenz aufführen. Der Kunde verpflichtet sich, seine Zustimmung nicht ohne triftigen Grund zu verweigern. Der Kunde, der seine Zustimmung nicht ausdrücklich und schriftlich innerhalb von dreissig Tagen seit dem Bewilligungsgesuch von EXPAG verweigert oder einschränkt, gilt als mit der jeweiligen Verwendung einverstanden.

 

1.14
Sämtliche von EXPAG produzierten oder im Auftrag von EXPAG produzierten visuellen Medien verbleiben bei der EXPAG oder den von ihr beauftragten Autoren. Der Kunde hat keinen Anspruch auf die Herausgabe von Originalmaterial.

 

1.15
Mehraufwand aufgrund veränderter Umstände wird durch EXPAG dem Kunden rechtzeitig bekanntgegeben. Der Mehraufwand wird in der Abrechnung ausgewiesen.


1.16
Sämtliche von EXPAG erstellten Offerten und Preisangaben verstehen sich exklusive gesetzliche Mehrwertsteuer sowie allenfalls weitere gesetzlich geschuldete Abgaben oder Gebühren. Geschäftsbeziehungen mit Kunden mit Sitz im Ausland können in Fremdwährungen getätigt werden. Allfällige Bankgebühren und Spesen gehen zu Lasten des Kunden.

 

1.17
Wird ein erteilter Auftrag im Umfang vom Kunden reduziert oder annulliert, so hat EXPAG Anspruch auf das Honorar für die bis zu diesem Zeitpunkt geleisteten Arbeiten.
Darüber hinaus hat EXPAG das Recht:
a. auf Ersatz der Unkosten und Vorleistungen Dritter
b. auf Wiedergutmachung aller sich aus der Reduktion oder Annullation ergebenden Schäden
c. ihre bisher geleistete Arbeit bei Annullierung des Auftrages anderweitig zu verwenden.
 

1.18

Der Kunde hat Rechnungen für erbrachte Dienstleistungen und bestellte Produkte innerhalb von 30 Tagen nach Erhalt der Rechnung, ohne Abzüge zu bezahlen. Mit Ablauf der Zahlungsfrist befindet sich der Kunde automatisch, auch ohne Mahnung, im Verzug. EXPAG behält sich das Recht vor, Verzugszinsen von 5% p.a. einzufordern.
 

1.19

Reklamationen und Beanstandungen sind innerhalb von 5 Werktagen nach Abschluss des Auftrages mitzuteilen. Andernfalls gilt der Auftrag als erfüllt.
 

1.20
Aufträge erlöschen mit ihrer Erfüllung.
 

1.21
Sollte ein Teil oder eine Bestimmung dieser AGB unwirksam oder nichtig sein oder werden, so wird die Verbindlichkeit der AGB als Ganzes hiervon nicht beeinträchtigt. Die unwirksame oder nichtige Bestimmung wird durch eine zulässige Bestimmung ersetzt, die dem mit der unwirksamen oder nichtigen Bestimmung angestrebten wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommt. Dies gilt entsprechend auch bei Vertragslücken.

 

1.22
Alle Rechtsbeziehungen unterstehen ausschliesslich schweizerischem Recht.
Erfüllungsort, Betreibungsort sowie ausschliesslicher Gerichtsstand ist CH-8005 Zürich.
EXPAG ist befugt, den Lizenznehmer oder dessen Stellvertreter bei den zuständigen Behörden seines Wohnsitzes oder Firmensitzes oder bei jeder anderen zuständigen Behörde auch im Ausland zu belangen.Schweizerisches Recht gilt auch bei Export.

 

2.0 Erstellen & Produzieren visueller Medien


2.1
Der Kunde anerkennt, dass es sich bei den gelieferten visuellen Medien um urheberrechtlich geschützte Werke im Sinne des Schweizerischen Urheberrechtsgesetzes (URG) handelt. Der Kunde erwirbt mit der Lieferung der von ihm in Auftrag gegebenen visuellen Medien eine einmalige Nutzung der visuellen Medien im
Rahmen des vereinbarten Auftrages. EXPAG ist berechtigt, die Urheberschaft an den entstandenen visuellen Medien in einer zu bestimmenden Form zu bezeichnen.

 

2.2
EXPAG verpflichtet sich, den ihr übertragenen Auftrag sorgfältig, gewissenhaft und verantwortungsbewusst zu erledigen. Ohne anderweitige Vereinbarung liegt die Ausgestaltung der visuellen Medien allein im Ermessen der EXPAG oder der von ihr mit der Ausführung des Auftrages ermächtigten Autoren. EXPAG verpflichtet sich,
die berechtigten Interessen des Kunden und insbesondere das Geschäftsgeheimnis des Kunden zu wahren.

2.3
Die vollumfänglichen Urhebernutzungsrechte an den von der EXPAG und/oder deren mit der Umsetzung des Auftrages beauftragten Autoren verbleiben bei der EXPAG. Dazu gehört sämtliches Material, welches im Zusammenhang mit der Realisierung des Auftrages entsteht. Der Kunde hat keinen Anspruch, über dieses Material zu verfügen oder es einzusehen. Dies kann ihm jedoch gewährt werden, sofern keine triftigen
Gründe dagegen sprechen.
 

2.4
Der Umfang der erlaubten Nutzung an den von der EXPAG geschaffenen visuellen Medien ergibt sich aus einem separaten Vertrag oder, wenn ein solcher fehlt, aus der Offerte. Die von der EXPAG im Rahmen des Auftrages gelieferten visuellen Medien dürfen vom Kunden ausschließlich zu dem vereinbarten Zweck verwendet werden. Solange nichts anderes vereinbart wurde, beschränkt sich die inhaltliche zeitliche und
geographische Nutzung der durch EXPAG im Rahmen des Auftrages gelieferten visuellen Medien durch den Kunden auf eine einmalige Nutzung. Für jede weitere Nutzung und Verwendung hat der Kunde die ausdrückliche und schriftliche Erlaubnis der EXPAG einzuholen.


2.5
EXPAG darf die im Auftrag angefertigten visuellen Medien für Eigenwerbung nutzen und an Dritte lizenzieren. Dies kann durch eine separate Vereinbarung eingeschränkt werden. Exklusivrechte und Sperrfristen zugunsten des Kunden bedürfen einer separaten Vereinbarung. EXPAG ist berechtigt, den Kunden als Referenz anzugeben.


2.6
Die im Rahmen des Auftrages erstellten visuellen Medien dürfen im gesamten sowie in Details nicht für private Arbeiten, private Verwendungen, als Vorlagen für nachgestellte Bilder, als Bestandteil von Collagen oder anderen, hier nicht explizit aufgeführten Techniken und/oder Verfahren genutzt und/oder wiedergegeben werden oder zu einem anderen Werk hinzugefügt werden. Es dürfen auch keine Auszüge, Ausschnitte, oder anderen Teile der visuellen Medien dazu verwendet werden, neue Werke gleich welcher Art zu erstellen oder mit diesen Ausschnitten, teilweisen Wiedergaben bei Bewegtbild, Marken, Firmen, Logos oder andere hier nicht explizit erwähnten Dienstleistungen zu bewerben, respektive zu verwenden. Ebenso ist es untersagt, die visuellen Medien nachzustellen, abzuzeichnen oder als Motiv innerhalb eines anderen Werkes/Mediums zu verwenden. Visuelle Medien der EXPAG dürfen nicht sinnentstellend verwendet werden.


2.7
Die widerrechtliche Nutzung der visuellen Medien der EXPAG verpflichtet den Kunden zur Zahlung einer Konventionalstrafe im Umfang von 60% des Auftragsvolumens. Die Geltendmachung eines weitergehenden Schadens bleibt ausdrücklich vorbehalten. Durch die Zahlung der Konventionalstrafe bleibt die Nutzung der visuellen Medien weiterhin untersagt. Jede weitere Nutzung untersteht der Zahlung der genannten
Konventionalstrafe.


2.8
EXPAG ist berechtigt, den Auftrag an den Autor zu delegieren, den sie dazu als geeignet betrachtet. EXPAG ist dem Kunden über ihre Entscheidung keine Rechenschaft schuldig.
 

2.9
EXPAG ist berechtigt, zur Erfüllung des ihr anvertrauten Auftrages neben den Autoren der visuellen Medien auch Dritte zu beschäftigen. Dies können Assistenten, Stylisten, Visagisten, Runner, Tonmeister, Kameramänner sein.
Sämtliche Kosten für Dritte werden dem Kunden nach vorheriger Ankündigung in Rechnung gestellt. Der Kunde verpflichtet sich, die Honorare und Rechnungen genannter Dritter innerhalb von 30 Tagen ab Erhalt zu begleichen. EXPAG haftet nicht für die Richtigkeit und die Bezahlung von Rechnungen Dritter. Der Nachweis der Selbstständigkeit benannter Dritter ist im Interesse des Kunden. EXPAG übernimmt keine Haftung für allfällig fehlende Selbstständigkeit Nachweise und alle daraus resultierende Aufwände und Schäden.

 

2.10
Erhält EXPAG vom Kunden Bild- und/oder Filmmaterial, geht EXPAG davon aus, dass der Kunde über die entsprechenden Rechte zur Weitergabe und Bearbeitung genannter Medien verfügt und dementsprechend keine Rechte Dritter tangiert werden. Sollten wider Erwarten Dritte Rechtsansprüche geltend machen, so hat der Kunde sämtliche Kosten, die für die Abwendung dieser Ansprüche anfallen, zu übernehmen und der EXPAG den entstandenen Schaden zu ersetzen.

 

2.11
Der Kunde ist dafür verantwortlich, dass die zur Durchführung des Auftrages erforderlichen Personen, Gegenstände und Orte zur Verfügung stehen bzw. zugänglich sind und entsprechende Bewilligungen und Einverständniserklärungen vorliegen. Kommt der Kunde dieser Verpflichtung nicht nach oder muss aufgrund dessen die Realisierung des Auftrages abgebrochen werden, so haftet der Kunde auf Ersatz der bereits angefallenen Kosten und Drittkosten. Zudem hat EXPAG in diesem Fall Anspruch auf 50% des vereinbarten Auftrags Honorars. Sollten wider Erwarten Dritte, die dem Auftraggeber ihre Einwilligung zur Verwendung der visuellen Medien gegeben haben, Ansprüche gegenüber EXPAG geltend machen, so übernimmt der Auftraggeber sämtliche zur Abwehrung dieser Ansprüche anfallenden Kosten (inkl. Gerichts- und Anwaltskosten).

 

2.12

EXPAG gewährleistet, dass die von ihr erbrachten Leistungen frei von Rechten Dritter sind. 


2.13
Die Haftung von EXPAG für eigenes Handeln wird – soweit gesetzlich zulässig – ausgeschlossen. Darüber hinaus haftet EXPAG nicht für Mängel aus Lieferung und Leistungen Dritter und aus solchen Mängeln entstandenen Schäden.


2.14
Das Honorar der EXPAG wird nach Zeitaufwand oder mittels einer Pauschale vereinbart. Die Details hierzu sind der Offerte zu entnehmen oder werden in einem Vertrag fixiert. Sämtliche Beträge sind zzgl. Mehrwertsteuer geschuldet. EXPAG behält sich das Recht vor, 30% des Auftragsvolumen als Akontozahlung vor Umsetzung des Auftrages in Rechnung zu stellen.


2.15
Sämtliche zur Erfüllung des Auftrages erforderlichen Kosten und Auslagen sind nicht im Honorar enthalten und werden dem Kunden in Rechnung gestellt.
 

3.0 Bild Lizenzierungen


3.1

EXPAG gewährt dem Kunden eine Lizenz zur Verwendung und Nutzung der von ihm erworbenen visuellen Medien. Die visuellen Medien können vom Kunden im Sinne der folgenden Vertragsbestimmungen genutzt werden. Der Kunde erwirbt ausschließlich Nutzungsrechte an den von ihm ausgewählten und bezahlten visuellen Medien. EXPAG behält alle nicht ausdrücklich gewährten Rechte sowie das Recht, die mit dem
Kunden vereinbarte Nutzung jederzeit zu beenden.

 

3.2

Sämtliche von EXPAG auf ihren Online-Diensten gezeigten und zum Download verfügbar gemachten visuellen Medien sind Eigentum der EXPAG in Vertretung der mit ihr assoziierten Autorinnen und Autoren (im Folgenden Autoren)  und/oder Eigentum vorgängig genannter Autoren. Sämtliche Inhalte auf den Online-Diensten sind urheberrechtlich geschützt. Jegliche Nutzung der genannten visuellen Medien ist ausnahmslos lizenz-, honorar- und/oder gebührenpflichtig und ausschließlich mit der ausdrücklichen Genehmigung der EXPAG gestattet.


3.3 

Lizenzbestimmungen für lizenzfreie visuelle Medien (Royalty Free/RF):
Für lizenzfreie visuelle Medien kann der Kunde das nicht-exklusive, nicht ausschließliche und nicht-übertragbare, jedoch weltweit zeitlich unbegrenzte Nutzungsrecht bei der EXPAG erwerben. Für interne Zwecke auf Seiten des Kunden dürfen die visuellen Medien gespeichert und reproduziert werden, nicht jedoch in Bilddatenbanken gespeichert und Dritten zugänglich gemacht werden.


3.4 

Lizenzbestimmungen für lizenzpflichtige visuelle Medien (Rights Managed/RM):
Für lizenzpflichtige visuelle Medien gewährt EXPAG das nicht-ausschließliche und nicht übertragbare Nutzungsrecht für die vom Kunden lizenzierten visuellen Medien unter Einhaltung der unter Ziffer 3 geregelten Verwendungszwecke. Darüber hinaus können exklusive Lizenzierungen separat vereinbart werden.


3.5
Unabhängig davon, ob die visuellen Medien als RF oder RM zur Lizenzierung angeboten werden, ist zu berücksichtigen, ob die entsprechenden visuellen Medien für redaktionelle oder kommerzielle Nutzung lizenziert werden können. Sämtliche von der EXPAG angebotenen visuellen Medien sind dementsprechend gekennzeichnet. Sollte die Kennzeichnung fehlen oder unvollständig sein, gehört es zu den Pflichten des Kunden, EXPAG darauf hinzuweisen und die genehmigte Lizenzierungsart zu erfragen. EXPAG übernimmt keine Haftung für die Richtigkeit der angegebenen Lizenzierungsarten.

 

3.6

Lizenzen erhalten ihre Gültigkeit erst nach Eingang der vollständigen Zahlung bei der EXPAG. Lizenzgebühren sind innerhalb von 30 Tagen an EXPAG zu überweisen.

 

3.7
Genannte visuellen Medien dürfen im Gesamten sowie im Detail nicht für private Arbeiten, private Verwendungen, als Vorlagen für nachgestellte Bilder, als Bestandteil von Collagen oder anderen, hier nicht explizit aufgeführten Techniken oder Verfahren genutzt oder wiedergegeben werden oder zu einem anderen Werk hinzugefügt werden.

Es dürfen auch keine Auszüge, Ausschnitte oder andere Teile der visuellen
Medien dazu verwendet werden, neue Werke gleich welcher Art zu erstellen oder mit diesen Ausschnitten, teilweisen Wiedergaben bei Bewegtbild, Marken, Firmen, Logos oder andere hier nicht explizit erwähnten Dienstleistungen zu bewerben, respektive zu 

verwenden.
 

3.9
Sämtliche von EXPAG lizenzierten visuellen Medien dürfen ausschließlich für die vereinbarten Zwecke genutzt werden.
Es ist in keinem Fall gestattet, visuelle Medien welche durch EXPAG zur Lizenzierung zur Verfügung gestellt werden für verleumderische, pornographische, obszöne, diffamierende, sinnentstellende, aus dem Zusammenhang gerissene oder illegale Zwecke zu nutzen oder in einen Zusammenhang mit solchen zu stellen. Der Einsatz für politische Werbung ist ausnahmslos untersagt. 

 

3.10

Bei der Verwendung der visuellen Medien für folgende Themen ist zwingend mit EXPAG Rücksprache zu halten: Kinderprostitution, Prostitution, Sexualität, Krankheiten, Drogenkonsum, Missbrauch jeglicher Art, extreme Gewalt, politische Themen, Wahlkampagnen. Es ist nicht gestattet, den durch EXPAG zur Lizenzierung angebotenen
visuellen Medien, Bilder, Logos, Texte, Illustrationen einzufügen oder die visuellen Medien mittels digitaler Bearbeitung zu verändern.


3.11
Sämtliche von der EXPAG durch den Kunden verwendeten visuellen Medien müssen zwingend mit einem Urheberrechtshinweis versehen sein, der an passender Steller ersichtlich sein muss. Ist dieser Vermerk nicht ersichtlich, behält sich EXPAG das Recht vor, zusätzliche Gebühren in Rechnung zu stellen.

 

3.12
Unabhängig davon ob es sich bei den visuellen Medien um RF oder RM handelt, ist es nicht gestattet, die in den Exif-Daten gespeicherten Informationen und/oder Daten, welche die Identifikation des Mediums gewährleisten, zu manipulieren und/oder teilweise oder gänzlich zu löschen. Diese Bildinformationen sind urheberrechtlich geschützt.


3.13
Durch den Erwerb der Nutzungsrechte werden keine Persönlichkeits- oder Urheberrechte übertragen. RM-Medien müssen nach Ablauf der vereinbarten Nutzung aus dem System des Kunden gelöscht werden. Eingeschlossen sind alle eventuell angelegten Kopien, Ausschnitte, Screenshots, Trailer.

 

3.14
Sämtliche visuellen Medien enthalten eine detaillierte Beschreibung, ob ein Model- oder Property-Release vorliegt. Diese Erlaubnis ist nur im Zusammenhang mit den Verwendungszwecken der vorliegenden AGB gültig. EXPAG übernimmt keine Haftung dafür, dass diese Informationen sowie die in den Metadaten hinterlegten Informationen fehlerfrei sind. EXPAG gewährt keine Rechte und übernimmt keine Gewährleistung in Bezug auf die Verwendung von: Marken, Produkten, Namen, Kunstwerken, Menschen, Gebäuden, Designs, Logos, eingetragene und nicht eingetragene oder urheberrechtlich geschützte Designs, Architektur, Gebäude, die in den visuellen Medien abgebildet sind. Der Kunde hat vor der Nutzung der lizenzierten visuellen Medien abzuklären, ob durch die Verwendung der visuellen Medien durch ihn allfällige Rechte Dritte tangiert oder verletzt werden. Das gilt insbesondere bei einer kommerziellen Nutzung.

 

3.15
Werden die visuellen Medien derart verwendet, dass der Anschein entsteht, die visuellen Medien und die in ihnen abgebildete Inhalt/Personen stünden in direktem Zusammenhang zu einem Thema, einem Produkt, einer Dienstleistung, einer politischen Haltung, so ist darauf hinzuweisen, dass die visuellen Medien lediglich zu Veranschaulichungszwecken dienen.


3.16
Visuelle Medien mit RF-Lizenzierung dürfen für alle Druckmedien, OoH, POS, Bücher, Packaging, Zeitungen, Magazin und sämtliche Online-Medien und vergleichbare Zwecke genutzt werden, sofern sie nicht als ausschließlich für redaktionelle Zwecke nutzbar gekennzeichnet sind.


3.17
Visuelle Medien mit RF-Lizenzierung dürfen nicht verwendet werden für:
a) Verwendungszwecke welche diesen AGB zuwiderlaufen
b) jede Form der Weitergabe und/oder Verkauf und/oder Lizenzierung an Dritte
c) Speicherung in Datenbanken und/oder digitalen Speichermedien, sowohl cloudbasiert als auch
physisch wie z.B. USB-Sticks etc. um die Medien Dritten zugänglich zu machen
d) das Versenden und Speichern der visuellen Medien mittels mobilen Geräten
e) die visuellen Medien derart einzusetzen, dass sie Produkte und/oder Dienstleistungen bewerben, kommunizieren, bekannt machen, welche dem Geschäftsziel der EXPAG schaden und/oder in Konkurrenz dazu stehen. Hierzu gehören insbesondere Unternehmen, deren Unternehmenszweck die Lizenzierung und Vermittlung von Medien und deren Autoren beinhaltet.


3.18
Die Verwendung von visuellen Medien mit RM-Lizenzierung ist auf die schriftlich vereinbarte Nutzung beschränkt. Es sind der vereinbarte Verwendungszweck, Auflage, Dauer, geographische Region einzuhalten. Die Lizenzierung kann jederzeit durch die EXPAG zurückgezogen werden. Der Kunde ist dann verpflichtet, umgehend sämtliche von dem Vorgang tangierten Daten unverzüglich zu löschen. Dies gilt auch für sämtliche allfällige Reproduktionen und digitale Kopien.


3.19
Bei unberechtigter Nutzung oder Weitergabe der visuellen Medien an Dritte, behält sich EXPAG das Recht vor, Schadensersatz geltend zu machen und eine Konventionalstrafe in 2-facher Höhe der üblichen Lizenzierungs-Gebühren einzufordern. Durch die Zahlung dieser Strafe wird kein Recht und/Anspruch auf die Nutzung der betroffenen visuellen Medien erworben. Rechtliche Schritte und weitere Ansprüche behält sich
EXPAG vor.

 

3.20
EXPAG behält sich das Recht vor, visuelle Medien ohne Ankündigung aus den Onlinediensten/Datenbanken zu entfernen und allfällige noch bestehende Lizenzierungen dieser von den Onlinediensten/Datenbanken entfernten visuellen Medien zu beenden.
Nach Erhalt der Benachrichtigung über das Ende der Lizenzierung, verpflichtet sich der Kunde, sämtliche hiervon betroffenen Daten umgehend zu löschen und die Nutzung der betroffenen visuellen Medien einzustellen.
 

3.21
Der Kunde verpflichtet sich, EXPAG unaufgefordert kostenlos mindestens zwei vollständige Belegexemplare zukommen zu lassen. Bei einem EInsatz im Internet oder anderen digitalen Kanälen, ist ein Link oder ein PDF mit einem Screenshot an EXPAG zu übermitteln.
 

3.22
Zahlung erfolgt mittels den bei Vertragsabschluss ausgewählten Bezahlformen. Sämtliche Kosten welche durch Verschulden des Kundens beim Zahlungsvorgang entstehen (z.B. Kreditkarten Storno wegen Widerspruch, Nicht Zahlung durch Bank), sind durch den Kunden zu begleichen. EXPAG hält sich das Recht vor, Aufwände, die durch solche Vorgänge entstehen, rückwirkend dem Kunden in Rechnung zu stellen.
 

3.23
Der Erwerb von Lizenzen und/oder Nutzungsrechten wird in Rechnung gestellt. Auf dieser Rechnung sind die Konditionen der Lizenzierung/Nutzung aufgeführt. Die Rechnung ist innerhalb von 30 Tagen zu begleichen. Wird die Rechnung nicht innerhalb der genannten Frist beglichen, werden Mahngebühren zzgl. Verzugsgebühren fällig. Die Mahngebühren sind folgende: 1. Mahnung kostenlos, 2. Mahnung 25.00 zzgl. Verzugsgebühr, 3.
Mahnung 100.00 zzgl.Verzugsgebühr. Die Verzugsgebühren betragen 30% des Rechnungsbetrages, mindestens jedoch CHF 50.00.


3.24
EXPAG garantiert, dass sämtliche zur Nutzung und Lizenzierung auf ihren Diensten angebotenen visuellen Medien frei von technischen Mängeln sind. Reklamationen sind schriftlich innerhalb von 5 Arbeitstagen nach Download/Erhalt EXPAG zu melden. Unsachgemäße Verwendung der Bilddaten und/oder der Einsatz nicht
kompatibler Wiedergabegeräte wie z.B. Computer, Festplatten oder auch Drucker oder andere ähnliche hier nicht aufgeführte Geräte und Medien können nicht als Reklamationsgrund aufgeführt werden und berechtigen nicht zum Rücktritt vom Vertrag.


3.25
EXPAG gibt keine weiteren Garantien für die von ihr angebotenen visuellen Medien an. EXPAG übernimmt keinerlei Haftung für direkte oder indirekte Schäden, die durch die Nutzung der lizenzierten visuellen Medien entstehen können oder tatsächlich entstehen. EXPAG übernimmt keine Haftung für Folgeschäden, entgangene Gewinne oder Ansprüche von Drittparteien.


3.26
EXPAG versichert, dass sie über sämtliche nötigen Vollmachten und Erlaubnisse verfügt, um die von ihr angebotenen visuellen Medien zur Lizenzierung und Nutzung verfügbar zu machen. EXPAG versichert nach bestem Gewissen, jedoch ohne Garantie, dass die dargebotenen visuellen Medien weder gegen Urheberrechte noch gegen Eigentums- und/oder Persönlichkeitsrechte verstoßen. In keinem Fall können Ansprüche gegenüber EXPAG für die vorgängig genannten Punkte geltend gemacht werden.


3.27
Falls Model- und/oder Property-Releases eingeholt wurden, sind die jeweiligen visuellen Medien entsprechend gekennzeichnet. Diese Kennzeichnung stellt jedoch keine Garantie dar und ist immer im Zusammenhang mit der vereinbarten Nutzung zu betrachten.


4.0 Beschaffung visueller Medien


4.1
Ex-Press AG Visuelle Medien sucht im Auftrag des Kunden visuelle Medien.
Unter visuelle Medien werden an dieser Stelle Bilder, Videos, Animationen, Filme, Illustrationen in allen bekannten und zukünftigen Dateiformaten, sowohl analog als auch digital bezeichnet.


4.2
EXPAG recherchiert im Auftrag und nach Vorgaben des Kunden visuelle Medien und macht sie dem Kunden zugänglich. Die Lizenzierung der
visuellen Medien ist Sache des Kunden und ist nicht in den Kosten der EXPAG enthalten. Die Lizenzvereinbarungen für die visuellen Medien kommen zwischen dem Kunden und dem Lieferanten der visuellen Medien zustande. Ausnahmen sind vorgängig schriftlich zu vereinbaren. Es gelten sodann die Lizenzbedingungen und AGB des Lieferantens.
 

4.3
Sämtliche gelieferten visuellen Medien, Skizzen und zur Erfüllung des Auftrages benötigten Unterlagen und Daten bleiben Eigentum von EXPAG und/oder der Lieferanten der visuellen Medien und werden dem Kunden ausschliesslich für die vorab vereinbarte Dauer zur Verfügung gestellt. Der Kunde verpflichtet sich dazu, sämtliche visuellen Medien nach Ablauf der vereinbarten Lizenzierung ohne Aufforderung aus sämtlichen seiner Systeme zu löschen.


4.5
Ansonsten gelten die Bestimmungen unter Ziffer 3.0 bis Ziffer 3.27 zur Lizenzierung visueller Medien.

Zürich, Februar 2024 Ex-Press Visuelle Medien AG, Sihlquai 253, 8005 Zürich

AGB 4 Beschaffung
AGB 3 Lizenzen
2 AGB Erstellen prduziren
1 AGB Allgemeine
bottom of page